Tag: 26. März 2022
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BESTEUERUNG DER AUFLÖSUNG VON GÜTERGEMEINSCHAFTEN (AUFLÖSUNG DER MITEIGENTÜMERSCHAFT VON IMMOBLIEN)
Mit der Bezeichnung Gütergemeinschaft, Miteigentum oder Miteigentümerschaft werden Situationen beschrieben, die in unserem Alltag äußerst häufig vorkommen: Die Tatsache, dass zwei oder mehr Personen Miteigentümer von einer oder mehreren Immobilien sind. Für die Immobilienrecht Mallorca, das spanische Gesetz, genau gesagt der Artikel 400 des Bürgerlichen Gesetzbuches („Código Civil“), garantiert, dass niemand gegen seinen Willen in…
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Teurere Vermögenssteuer für Nichtansässige
Schlechte Nachrichten für alle nicht-spanischen Privatpersonen, die in Spanien investieren wollen oder bereits Immobilien in Spanien besitzen und zur Abgabe einer Vermögenssteuer verpflichtet sind. Die Generaldirektion für Steuern (DGT), eine Einrichtung des Finanzministeriums, die für die Beantwortung von Fragen der Steuerzahler zu Zweifeln bei der Auslegung von Steuervorschriften zuständig ist, hat kürzlich in den Konsultationen…
