Deutsche GmbH als Eigentümer einer spanischen S.L. (GmbH)

GmbH Glasfassade 650 x 270

Besteuerung in Spanien: auf den von der spanischen GmbH zu versteuernden Gewinn wird der allgemeine spanische Körperschaftsteuersatz von 25% angewandt. Laut des Artikels 14 h) des Gesetzes zur “Einkommensteuer für nicht Residenten” sind nachfolgende Ausschüttungen von Dividenden von der spanischen Steuer und von der spanischen Quellensteuer befreit, sofern die Deutsche GmbH (und Muttergesellschaft) Inhaber einer […]