
Sonderregelung für nach Spanien entsandte ausländische Arbeitnehmer (das so genannte „Beckham-Gesetz“)
Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes und die Artikel 123 bis 120 der Einkommensteuerverordnung beinhalten eine spezielle Einkommensteuerregelung, die es in Spanien ansässigen Unternehmen erleichtern soll, ausländische