• Besteuerung der durch natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland in Spanien erhaltenen Dividenden.
Das Abkommen zur Doppelbesteuerung in seinem Art. 10.2.b legt fest, dass die an in Deutschland wohnende Personen gezahlten Dividenden einen Höchstbesteuerungssatz von 15% haben.
In Deutschland muss man eine Steuererklärung über die spanische Dividende ohne Vergünstigung abgeben, also 100% ihres Wertes angeben. Der effektive Steuersatz in Deutschland beträgt 26,375% (25% des Abgeltungssteuersatzes + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), aber man kann die in Spanien gezahlte Steuer (15%) abziehen, was zu einer endgültigen Besteuerung von 11,375% führt.
Personen mit steuerlichem Sitz in Deutschland haben eine Kapitalertragsvergünstigung von 801€ pro Person und 1.602€ pro Ehe.
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Miquel Angel Riera
Rechtsanwalt-Steuerberater
m.a.riera@januarconsulting.com