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• Besteuerung der durch natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland in Spanien erhaltenen Dividenden.

Das Abkommen zur Doppelbesteuerung in seinem Art. 10.2.b legt fest, dass die an in Deutschland wohnende Personen gezahlten Dividenden einen Höchstbesteuerungssatz von 15% haben.

In Deutschland muss man eine Steuererklärung über die spanische Dividende ohne Vergünstigung abgeben, also 100% ihres Wertes angeben. Der effektive Steuersatz in Deutschland beträgt 26,375% (25% des Abgeltungssteuersatzes + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), aber man kann die in Spanien gezahlte Steuer (15%) abziehen, was zu einer endgültigen Besteuerung von 11,375% führt.

Personen mit steuerlichem Sitz in Deutschland haben eine Kapitalertragsvergünstigung von 801€ pro Person und 1.602€ pro Ehe.

Es ist wirklich wichtig, einen Steuerberater in Palma de Mallorca zu haben, um Schwierigkeiten oder Rückschläge bei den steuerlichen Daten zu vermeiden.

Im Januar Consulting finden Sie die besten Experten: Rechtsanwalt Mallorca, Immobilienrecht Mallorca, deutsche-sprachen Rechtsanwalt und viele weitere Dienstleistungen.

Miquel Angel Riera
Rechtsanwalt-Steuerberater
m.a.riera@januarconsulting.com

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