• Besteuerung von Bankzinsen, die in Spanien an natürliche Personen mit steuerlichem Sitz in Deutschland gezahlt werden.
Die derzeitige Solidität der spanischen Banken und die Zweifel, die bezogen auf einige deutsche Banken (Deutsche Bank, Commerzbank) aufgekommen sind, führen dazu, dass es eine interessante Option sein könnte, Einlagen in spanischen Banken zu haben.
In Spanien sieht der Art. 14.1.b über die Einkommenssteuer für Personen mit Wohnsitz im Ausland vor, dass die Zahlung von Zinsen an Personen mit Wohnsitz in der EU steuerfrei ist (daher sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland von der Steuer befreit).
In Deutschland muss man eine Steuererklärung über die Bankzinsen ohne Vergünstigung abgeben, also 100% ihres Wertes angeben. Der effektive Steuersatz in Deutschland beträgt 26,375% (25% des Abgeltungssteuersatzes + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Da in diesem Fall keine Steuern in Spanien gezahlt wurden, kann man natürlich in Deutschland keine Steuer abziehen.
Die Kapitalerträge für in Deutschland lebende Personen haben eine Mindestbefreiung von 801€ pro Person und 1.602€ pro Ehe und man muss daher nur die Beträge besteuern, die darüber hinausgehen.
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Miquel Angel Riera
Rechtsanwalt-Steuerberater
m.a.riera@januarconsulting.com