


Die Kosten für das Mobiltelefon können abgezogen werden, wenn es ausschließlich für die Aktivität verwendet wird.
Die Generaldirektion Steuern (DGT) bekräftigt in ihrer jüngsten Stellungnahme zur verbindlichen Konsultation V2731-18 noch einmal das Auslegungskriterium des Finanzamts, wonach die Mobilfunkrechnung eines Selbständigen nur insoweit absetzbar ist, als die Leitung...