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Besteuerung in Spanien: auf den von der spanischen GmbH zu versteuernden Gewinn wird der allgemeine spanische Körperschaftsteuersatz von 25% angewandt.

Laut des Artikels 14 h) des Gesetzes zur “Einkommensteuer für nicht Residenten” sind nachfolgende Ausschüttungen von Dividenden von der spanischen Steuer und von der spanischen Quellensteuer befreit, sofern die Deutsche GmbH (und Muttergesellschaft) Inhaber einer Mindestbeteiligung von:

  • 5% des Kapitals der spanischen GmbH oder
  • von 20 Millionen Euro des o.g. Kapitals der spanischen GmbH ist (selbst wenn die Beteiligung der deutschen GmbH an der spanischen die 5% des Kapitals nicht übersteigt).

In anderen Fällen ist der maximale Einkommensteuer- Einbehalt 15% (Artikel 10.2.b des Doppelbesteuerungsabkommens).

Besteuerung in Deutschland: die von der spanischen GmbH erhaltenen Dividenden sind in Deutschland zu 95% steuerbefreit (sofern die Deutsche Muttergesellschaft mit einer Mindestbeteiligung von 10% der spanischen Gesellschaft rechnet). Die Besteuerung wird in diesem Fall auf 1,5% – 1,65% beschränkt.

Der allgemeine deutsche Körperschaftsteuersatz lautet 15%. Trotzdem ist die effektive Steuerbelastung aufgrund der Auswirkung der Gewerbesteuer von 30-33%.

Nimmt man den Fall einer spanischen GmbH mit einem Geschäftsgewinn von 100.000€, die den ganzen Geschäftsgewinn nach Steuern an die deutsche GmbH auszahlt,waeren die steuerlichen Auswirkungen wie folgt:

zu versteuemden Gewim der spanishchen GmbH 100.000,00€
spanische Körperschaftsteuer (25%) -25.000,00€
Geschäftsgewinn nach Steuern 75.000,00€
Ausschüttungvon Dividenden andie deutsche GmbH (Muttergesellschaft) in Höhe v. 75.000,00€
Einkommensteuer Einbehalt in Spanien -€
Körperschaftsteuer in Deutschland (5% von 30%) -1.125,00€
Bardividende in Deutschland 73.875,00€

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