Eine kürzlich durchgeführte Steuerberatung des Finanzamtes V3151-18 macht deutlich, dass zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD), die autonome Regelung, in vollem Umfang auf Nicht Residenten die nicht der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Die Antwort auf die Steuerberatung argumentiert ausführlich und auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union, dass sich die Wirkungen des berühmten Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 3. September 2014 auf Bürger erstrecken, die nicht in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind.
Die Generaldirektion Steuern unterstützt auch die Doktrin des Obersten Gerichtshofs (OG), der in verschiedenen Urteilen vom 19.2.2018, 21.3.2018 und 22.3.2018 über die Lösung von Ansprüchen auf vermögensrechtliche Haftung der Verwaltung in Klagen von Nichtansässigen, die als steuerlich diskriminiert galten, zugunsten der Kläger entschieden hat.