Jeder ausländische Investor, der in Spanien in Mietwohnungen investieren möchte, sollte sich der Möglichkeit bewusst sein, von einer besonderen Steuerregelung in der spanischen Körperschaftssteuer für Unternehmen zu profitieren, deren Haupttätigkeit die Vermietung von Wohnungen (Häusern, Wohnungen oder Appartements) ist, die es ihnen ermöglicht, von einer Sonderbesteuerung von nur 15 % anstelle der 25 %, die normalerweise von Unternehmen auf den erzielten Gewinn gezahlt werden, zu profitieren.
Auf den ersten Blick mag diese reduzierte Besteuerung von 15 % für manche Menschen kein großer Vorteil sein, wenn man bedenkt, dass jede ausländische Person, natürliche Person oder in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige Person, mit 19 % auf Pachtverträge besteuert wird, aber dieser Eindruck ist völlig falsch, der Vorteil ist immer noch sehr wichtig, denn im Falle von Ausländern (natürlichen oder juristischen Personen), die Immobilien in Spanien besitzen, die Besteuerung von Leasingverträgen erfolgt vierteljährlich auf separater Basis, ohne die Möglichkeit, Verluste zwischen negativen und positiven Quartalen auszugleichen und unter Anwendung bestimmter Beschränkungen für den Abzug von Ausgaben, über die Unternehmen nicht verfügen, weshalb der Unterschied in der Besteuerung in einigen Fällen sehr groß sein kann.
Hinzu kommt ein Effekt, den wir für sehr wichtig halten: Ausländische natürliche und juristische Personen, die in Spanien Vermietungen erklären und versteuern, müssen auch die in ihren Herkunftsländern erzielten Gewinne erklären, was zu einer möglichen zusätzlichen Besteuerung führt. Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Berlin und Eigentümer eines Gebäudes in Malaga (Spanien) mit zehn Mietwohnungen muss in Spanien Steuern zahlen und anschließend den Vermietungsgewinn in Deutschland erklären, wobei er die in Spanien gezahlte Steuer absetzen kann, aber wahrscheinlich eine zusätzliche Besteuerung in Kauf nehmen muss, die höher ist als die in Spanien gezahlten 19 %.
Würde er dagegen diese Leasing-Tätigkeit mit einer spanischen Gesellschaft ausüben, könnte er statt mit 19 % mit 15 % besteuert werden, in viel größerem Umfang Aufwendungen abziehen und würde erst bei einer Gewinnausschüttung automatisch in Deutschland besteuert. Wäre der Gesellschafter der spanischen Gesellschaft eine deutsche Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder UG), wäre die von der deutschen Gesellschaft ausgeschüttete Dividende in Deutschland zu 95 % steuerfrei und nur 5 % des ausgeschütteten Gewinns würden besteuert.
Wenn Sie mehr über diese besondere Steuerregelung und die Vorteile, die sie für die Vermietung von Wohnraum bieten kann, erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unser Büro.