Gabriel Galmés
Steuerberater
b.galmes@januarconsulting.com
Das Gesetz der dringenden Reformen der autonomen Arbeit, Gesetz Nr. 6/2017 vom 24. Oktober 2017, hat wichtige neue Merkmale für Beiträge, abzugsfähige Ausgaben und Prämien von Selbstständigen eingeführt.
Dies sind die wichtigsten Maßnahmen:
1.- Bonifikation der Selbständigen Quote
Für neue Selbstständige, Inkrafttreten Januar 2018:
- Die Rate für neue Selbständige wird mit den folgenden Tranchen auf 24 Monate verlängert: 12 Monate zu 50 Euro, 6 Monate zu 50% Gebührenerlass und weitere 6 Monate zu 30%.
- Verringerung der Zugangsvoraussetzungen: Die Bedingungen werden gelockert, indem die Frist verkürzt wird, dass die Selbständigen auf zwei anstelle von fünf Jahren, zuletzt Autonomo waren.
- Selbständige, die sich zum zweiten Mal mit der Pauschale selbständig machen, wird die Möglichkeit gegeben, dass sie im Rahmen des Sonderregimes der autonomen Arbeitnehmer (RETA) wieder von der Pauschale profitieren können, wenn drei Jahre seit der letzten Abmeldung vergangen sind.
Pauschale für autonome Mütter, mit Inkrafttreten der Veröffentlichung im BOE:
- Pauschale für selbständige Mütter, die ihre Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren nach der Einstellung wieder aufgenommen haben. Es handelt sich um eine Ausnahme, so dass sie nicht warten müssen, bis sie zwei Jahre vergangen sind, seit sie das letzte Mal Autonomo waren.
- System der Beitragszahlung in RETA
Die Reform schlägt wichtige Änderungen in der Sonderregelung für selbständige Erwerbstätige (RETA) vor, insbesondere drei Maßnahmen, die ab Januar 2018 in Kraft treten:
1) Zahlung für tasächliche Tage der Anmeldung: Anstatt die Quoten der Selbständigkeit für volle Monate zu zahlen, werden die Beiträge ab dem tatsächlichen Tag , an dem sie registriert sind, und bis zu dem Tag, an dem sie sich abmelden, in den ersten drei Fällen des Jahres, in denen sie bei der RETA angemeldet sind, gezahlt.
2) Vier gesetzliche Fristen für die Änderung der Berechnungsgrundlage der Beitragszahlung: Die mögliche jährliche Änderung der Beitragsbasis wird von zwei auf vier erhöht.
- Anwendung ab dem 1. April für Anträge zwischen dem 1. Januar und dem 31. März.
• Ab dem 1. Juli für Anmeldungen zwischen dem 1. April und 30. Juni.
• Ab dem 1. Oktober für Anträge zwischen dem 1. Juli und 30. September.
• Ab dem 1. Januar des folgenden Jahres für Anträge, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember gestellt werden.
3) Begrenzung der Anzahl der Anmeldungen und Abmeldungen im Jahr: Selbstständige können im selben Jahr bis zu dreimal An- und Abmeldungen beantragen und die Zahlung der Quoto ab dem Tag der Registrierung proportional zur Gebühr vornehmen, ohne die volle monatliche Zahlung zu berücksichtigen. Nach der vierten Anmeldung wird die Sozialversicherung den ganzen Monat berechenen.
- Zuschlagszahlungen für verspätete Zahlungen der Quotenzahlung
Die Strafe für die verspätete Zahlung der Quote, welche derzeit 20% ausmacht, wird auf einen Zuschlag von 10% reduziert, wenn die Zahlung innerhalb des ersten Kalendermonats erfolgt.
- Massnahmen für die Vereinbarkeit f von Familie und Beruf
Es gibt zwei wichtige Maßnahmen, um die Familiensituation von Selbständigen zu fördern:
- 100% -Bonus für die Quote während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs: Selbstständige, die aufgrund von Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption oder Risiken während der Schwangerschaft beurlaubt sind, haben einen Gesamtbonus der Selbständigenquote, während sie diese bisher weiterhin zahlen mussten . Die Höhe des Bonus ergibt sich aus der Anwendung der durchschnittlichen Basis für allgemeine Fälle, für die er in den zwölf Monaten unmittelbar vor Erhalt des Bonus einen Beitrag geleistet hat.
- 100% Bonus für ein Jahr für die Betreuung von Minderjährigen oder Unterhaltsberechtigten: in diesem Fall der Bonus davon abhängig, dass ein Arbeitnehmer eingestellt wird , und kann beantragt werden, wenn der zu versorgende Familienangehörige unter 12 Jahren ist oder Verwandte in Abhängigkeit vorhanden sind.
5.- Maßnahmen zur Bevorzugung von Einstellungen.
- Bonifiziereungen für die Einstellung von Familienmitgliedern: Selbstständige, die auf unbestimmte Zeit Familienmitglieder (Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Enkel, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter) einstellen, können einen Bonus in Höhe von 100% der Quote erhalten für die Dauer von 12 Monate. Die wesentliche Neuheit ist, dass Familienmitglieder als Angestellte im Allgemeinen System eingestellt werden können, auch wenn sie im gemeinsamen Familienhaus desjenigen wohnen, der din Famileineangehörigen einstellt. Zu den Anforderungen gehört, dass in den letzten 12 Monaten keine Entlassungen stattgefunden haben und dass der Vertrag sechs Monate nach dem Bonuszeitraum aufrechterhalten wird. Diese Änderung tritt im Januar 2018 in Kraft.
6.- Erhalt der vollen Rente des Selbständigen
Selbstständige, die im Rentenalter sind, und Angestellt in ihrem Unternehmenhaben, können ihre Tätigkeit kombinieren und erhalten 100% der Rente. Bislang erhalten die Selbstständigen in dieser Situation nur 50% der Leistung.
7.- Neue Steuerabzüge für Selbstständige
- Kosten Versorgungsunternehmen: Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten und dies dem Finanzministerium gemeldet haben, können 30% der Strom-, Gas-, Wasser-, Telefon- und Internetversorgungskosten in Ihrer Steuererklärung des Teils der Wohnung abziehen, der der Aktivität gewidmet ist .
Bisher akzeptierte das Finanzamt die Abschreibung nur bei separaten Zählern.
- Unterhaltskosten: Der Selbstständige kann 27,27 Euro pro Tag (48 Euro im Ausland) für Unterhalt unter folgenden Voraussetzungen abziehen:
Wenn oder aufgrund der Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit,
oder dass sie in Gaststättenbetrieben stattfinden,
oder dass sie auf elektronischem Wege bezahlt werden und dass eine Rechnung in Bedingungen verfügbar ist.
7.- Neue Steuerabzüge für Selbstständige
- Kosten Versorgungsunternehmen: Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten und dies dem Finanzministerium gemeldet haben, können 30% der Strom-, Gas-, Wasser-, Telefon- und Internetversorgungskosten in Ihrer Steuererklärung des Teils der Wohnung abziehen, der der Aktivität gewidmet ist . Bisher akzeptierte das Finanzamt die Abschreibung nur bei separaten Zählern.
- Unterhaltskosten: Der Selbstständige kann 27,27 Euro pro Tag (48 Euro im Ausland) für Unterhalt unter folgenden Voraussetzungen absetzten:
- wenn sie aufgrund der Wirtschaftstätigkeit entstanden sind
- oder in Gaststättenbetrieben entstanden sind
- wenn sie auf elektronischem Wege bezahlt wurden und eine Rechnung verfügbar ist.