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Ist die Eintragung der errichteten Immobilie in das Grundbuch obligatorisch?

Die Wahrheit ist, dass es nicht obligatorisch ist, aber es hat wichtige Vorteile und wird auch von einem Käufer im Falle eines Verkaufs und von einer Bank verlangt, wenn Sie eine Hypothek für ein Darlehen eintragen lassen wollen. Ohne Registrierung der Neubauerklärung wird nur die Existenz eines Grundstücks im Register eingetragen sein.

Ist es jetzt teurer oder billiger als früher?

Die zu zahlende Steuer ist in jeder Region Spaniens unterschiedlich, aber üblicherweise ist diese in den letzten Jahren teurer geworden. Auf den Balearen haben wir in einigen Jahren gesehen, wie der Steuersatz von 0,50 % auf 1 %, dann auf 1,2 % und jetzt auf 1,5 % gestiegen ist, daher ist es angesichts der Entwicklung besser, dies so schnell wie möglich zu tun, um zu vermeiden, dass es in Zukunft teurer werden könnte. Wir schließen nicht aus, dass der Steuersatz bei 2% oder höher liegen wird.

Was ist die Steuerbemessungsgrundlage?

Dies ist ein Thema, das lange Zeit rechtlich umstritten war, aber verschiedene Urteile und Beschlüsse der Steuerbehörden haben dies jetzt sehr deutlich gemacht. Die Berechnungsgrundlage sind die realen Kosten für die Ausführung der Arbeiten (von diesem Betrag werden die Steuern für die Arbeiten, die Honorare der Techniker, der vom Bauunternehmer auf den Kauf von Materialien angewandte industrielle Gewinnaufschlag usw….), wir dürfen sie nicht mit dem Marktwert verwechseln, den das Eigentum hat, der höher sein kann als die Kosten für die Ausführung der Arbeiten.

Wie hoch ist die zu zahlende Steuer?

Wie wir bereits erwähnt haben, ist der Steuersatz in jeder Region Spaniens unterschiedlich, zum Beispiel beträgt er in Madrid nur 0,75%, während er auf den Balearen derzeit bei 1,5% liegt, einer der höchsten in Spanien.

Wenn der Bau vor vielen Jahren fertiggestellt wurde, wie hoch sind dann die Kosten für den Bau, die ich zugrunde legen muss? Die Kosten von damals oder die von heute?

Das Finanzministerium hat auch diesen Zweifel ausgeräumt, wir müssen die Kosten für die Ausführung der Arbeiten (abzüglich der Steuern der Arbeiten, der Honorare der Techniker, der vom Bauunternehmer auf den Kauf von Materialien angewandte industrielle Gewinnaufschlag usw.) zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten ansetzen und nicht die heutigen Kosten.

Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu?

Zu den Kosten die ausserdem anfallen gehören neben den Steuern auch die Gebühren des Notars für die Ausstellung der Urkunde, die Gebühren des Grundbuchamtes für die Eintragung der Immobilie und die Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters, der sie bei der Vorbereitung der Urkunde sowie bei der Berechnung und Begleichung der Steuern beraten kann. Für eine Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung info@januarconsulting.com

Eine Anwaltskanzlei für Immobilienrecht und ein Fachanwalt für Immobilienrecht auf Mallorca sind unerlässlich.

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