Palma (+34) 971 49 58 35 | Manacor (+34) 971 55 31 61 manacor@januarconsulting.com

Am 31. Juli 2017 hat das Parlament eine Modifizierung zum Gesetz Ley turística 8/2012 vom 19. Juli, die Ferienvermietung betreffend, verabschiedet. Diese Verabschiedung geschah auf eine sehr polemische und chaotische Art und Weise, mit einem Text voller Fehler, welcher zahlreiche Zweifel, hinsichtlich seiner Interpretation, provoziert hat. Er wurde vom Minister für Tourismus als “Frankensteintext“ bezeichnet. Aus diesem Grund wurde am 4. August 2017 kurzfristig eine neue Verordnung erlassen, welche die in der vorherigen Verordnung begangenen Fehler zu beheben versuchte.

Der Tourismus und seine Aktivitäten betrifft viele Eigentümer auf unseren Inseln. Jegliche Änderung der Gesetzeslage wird mit großem Interesse verfolgt. Es ist notwendig, diese Aktivität auf die eine oder andere Weise gesetzlich zu regeln. Das neue Gesetzeswerk wurde allerdings von einigen Sektoren sehr negativ aufgenommen. Unsere Prognose ist, dass es früher oder später durch ein anderes Regelwerk ersetzt werden wird.

Das neue Gesetz beinhaltet unserer Meinung nach Vorteile, Nachteile sowie Klärungen in Bezug auf das vorherige Gesetz, welche wir im Folgenden kurz erläutern.

Vorteile des neuen Gesetzes zur Ferienvermietung

  • Die Vermietung von Immobilien, welche der horizontalen Teilung unterworfen sind (Reihen- und Mehrfamilienhäuser), wird gestattet.
  • Die genehmigten Plätze entsprechen der in der Bewohnbarkeitsbescheinigung genannten Zahl, was bedeutet, dass die in der alten Gesetzesnorm genannte Höchstanzahl von 12 Plätzen und 6 Zimmern, überschritten werden darf.
  • Es wurde eine teilweise zwar unklare Regelung geschaffen, welche die Vermietung von Wohnungen bis zu 60 Tagen pro Jahr genehmigt, wenn sie der Hauptwohnsitz des Eigentümers ist. Dabei darf der Vermieter ebenfalls in der Wohnung wohnen, während er sie an Gäste vermietet.

Nachteile des neuen Gesetzes zur Ferienvermietung

  • Es wurde ein vorläufiges einjähriges Moratorium festgelegt, während dessen keine neuen Vermieter Lizenzen beantragt werden können, bis das Consell und die Gemeinden diejenigen Zonen festlegen, in denen weitere Lizenzen beantragt werden können oder nicht, wenn die Behörden der Meinung sind, dass bereits eine Massifizierung der touristischen Vermietung in der entsprechenden Zone stattgefunden hat, welche zu Problemen für die Umwelt oder den sozialen Frieden führen.
  • Die erteilte Genehmigung zur touristischen Vermietung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss vor Ihrem Ablauf erneuert werden. In dem Fall, dass die Verlängerung nicht beantragt wird, verfallen die Plätze und die Genehmigung. Die Aktivität der Ferienvermietung darf folglich nicht mehr ausgeübt werden.
  • Im Falle von Eigentümer Gemeinschaften dürfen die Statuten die Ausübung der Ferienvermietung nicht verbieten. Die Eigentümerversammlung muss die Vermietung mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss genehmigen.
  • Die touristische Vermietung von Sozialwohnungen ist verboten.
  • Ebenso wie Hotels, welche ein Gästeregistrierungsbuch führen, müssen Vermieter die Identität der Mieter der Polizei mitteilen.
  • Neue Genehmigungen werden nur für Immobilien erteilt, die mindestens 5 Jahre alt sind.
  • Hohe Strafen werden für diejenigen festgelegt, die die touristische Vermieteraktivität ohne entsprechende Genehmigung ausüben. Die Strafen liegen zwischen 20.000 € und 40.000 €. In einigen extremen Fällen beträgt die Strafe für Agenturen, welche Immobilien zur Vermietung ohne entsprechende Genehmigung vermitteln bis zu 400.000 €. Die zu Lasten von Privatpersonen verhängten Strafen können um bis zu 80 % verringert werden, wenn diese die Immobilie während eines Zeitraums von 3 Jahren der „sozialen Vermietung“ zur Verfügung stellen.

Klarstellung:

  • Die an Feriengäste vermieteten Immobilien müssen über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung, ein Energiezertifikat, individuelle Wasserzähler, eine Haftpflichtversicherung, welche Schäden gegenüber den Gästen sowie den anderen Eigentümern (in Fällen von Eigentümergemeinschaften) verfügen.
  • Eine Immobilie, welche wegen Baurechtsverstößen sanktioniert wurde, darf die Aktivität der Ferien Vermietung auf keinen Fall ausüben.
  • In keinem Fall dürfen einzelne Zimmer an verschiedene Gäste vermietet werden.
  • Sollten Sie Fragen hinsichtlich des neuen Gesetzes zur Ferien Vermietung haben, kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Este sitio web utiliza cookies para que usted tenga la mejor experiencia de usuario. Si continúa navegando está dando su consentimiento para la aceptación de las mencionadas cookies y la aceptación de nuestra política de cookies.

ACEPTAR
Aviso de cookies