Das Wahlprogramm der Gewinnerpartei der Wahlen auf den Balearen vom 28. Mai 2023 enthielt das Versprechen einer schrittweisen Reduzierung der Vermögenssteuer (auf Spanisch Impuesto de Patrimonio, abgekürzt IP) bis zu ihrer vollständigen Beseitigung. Nach mehreren Verzögerungen und Gerüchten hat sich das Versprechen mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2024 der Balearen, das am 29. Dezember 2023 verabschiedet wurde, verwirklicht. Darin wird der Mindestfreibetrag pro Person von 700.000 € auf 3.000.000 € angehoben, was für Residenten und Nicht-Residenten gilt, sodass nur noch Nettovermögen über 3.000.000 € besteuert werden, was eine erhebliche Steuersenkung im Vergleich zur derzeitigen Situation bedeutet. Zum Beispiel wird ein Nettovermögen von 5.000.000 €, für das bis 2023 73.497 € pro Jahr gezahlt wurden, ab 2024 nur noch 23.521 € pro Jahr zahlen.
Auch wenn wir diese Maßnahme für unzureichend halten, ist sie eine sehr gute Nachricht für Nicht-Residenten, die an Investitionen auf den Balearen interessiert sind.
Die Vermögenssteuer ist eine Steuer, deren Verwaltung den verschiedenen Regionen Spaniens entspricht, die sie je nach politischer Ideologie ihrer Regionalregierungen abgeschafft (wie in Madrid oder Andalusien), beibehalten oder sogar erhöht haben, wie es auf den Balearen der Fall ist.
Die spanische Zentralregierung hat in einer rein politischen Entscheidung und mit dem alleinigen Ziel, das Vermögen der Steuerzahler in den Regionen zu besteuern, in denen die Vermögenssteuer abgeschafft worden war, für die Jahre 2022 und 2023 die sogenannte Solidaritätssteuer für große Vermögen (auf Spanisch, Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas, abgekürzt ITSGF) außerordentlich genehmigt, die in ihrer Struktur der Vermögenssteuer sehr ähnlich ist. Es hat die Besteuerung von Vermögen über 3.700.000 € verpflichtet, den Abzug der gezahlten Vermögensteuer ermöglicht und, letztendlich, die Steuerzahler in Regionen, die keine Vermögensteuer gezahlt hatten, zur Zahlung verpflichtet. Diese Steuer, die als außerordentlich bezeichnet wurde und nur für die Jahre 2022 und 2023 gelten sollte, wurde leider bereits für 2024 verlängert.
Da auf den Balearen die Besteuerung von Nettovermögen über 3.000.000 € beibehalten wird, ist die ITSGF nicht anwendbar, da die Besteuerung für die Vermögenssteuer immer noch höher ist als die der ITSGF.
Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Investitionen in Spanien zu optimieren, oder wenn Sie weitere Informationen über die Vermögenssteuer wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Büro und wir werden Sie gerne beraten
Reducción del impuesto de patrimonio en Illes Balears a partir 2024 DE.