Nicht-Residenten sind verpflichtet, eine jährliche Vermögenssteuererklärung in Spanien einzureichen, wenn der Wert ihres Nettovermögens (Aktiva abzüglich Verbindlichkeiten) mehr als 700.000 € beträgt. Sollte ihr Nettovermögen geringer sein, sind sie zur Erstellung einer Vermögenssteuererklärung verpflichtet, sobald ihre Aktiva sich auf mehr als 2.000.000 € belaufen.
Es gibt viele ausländische Investoren, die Immobilien oder andere Arten von Vermögenswerten in Spanien erwerben und diese z.B. über Darlehen bei spanischen Banken finanzieren. Diese können ohne Weiteres für die Berechnung der Vermögenssteuer abgesetzt werden.
Andere Nicht-Residenten entscheiden sich jedoch dafür, den Kauf mit Darlehen aus ihren Heimatländern zu finanzieren, aufgrund der besseren Konditionen oder einfach um die Schwierigkeiten und Sprachbarrieren eines spanischen Darlehens zu vermeiden.
Häufig erhalten wir in unserem Büro die folgende Frage: Sind diese im Ausland abgeschlossenen Darlehen von der Vermögenssteuer absetzbar? Die Antwort ist ja, allerdings nur unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen:
Die „Verbindlichen Auskünfte“ V0052-05, V2480-07 und V2530-12 machen deutlich, dass ein im Ausland abgeschlossenes Darlehen von der Vermögenssteuer absetzbar ist- unabhängig davon, ob es sich um eine Hypothek mit einer in Spanien eingetragenen Belastung oder um ein Darlehen ohne Hypothek handelt. Die Hauptsache ist der Nachweis über die Verbindung zwischen der Verbindlichkeit und dem Erwerb (oder Bau) der Immobilie in Spanien. Der Steuerpflichtige hat also zu beweisen, dass die im Ausland erhaltenen Mittel einzig und ohne Umwege für den Erwerb der Immobilie in Spanien verwendet wurden.
Bei der Finanzierung durch einen ausländischen Kredit empfehlen wir dringend, im Kreditvertrag klar hervorheben zu lassen, dass er der Finanzierung einer Immobilie in Spanien dienen soll. Im Nachhinein brauchen Sie außerdem Kopien von Banküberweisungen und Kontobewegungen, die als eindeutiger Beweis für die Verwendung des Geldes zur Investition in Spanien fungieren können. Wir als Büro erstellen und archivieren Kopien all dieser Dokumente unserer Kunden, um sie den Steuerbehörden vorlegen zu können, falls wir eines Tages dazu aufgefordert werden.
Wenn Sie in dieser Angelegenheit Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro.