Was ist die N.I.E. Ausländer Identifikationsnummer – Was ist das?
Es handelt sich um eine persönliche Nummer, die dem Ausländer in Spanien als Identifikationsnummer dient. Sie muss in allen offiziellen Dokumenten enthalten sein, mit Ausnahme von Visa.
Bis zum 15/7/2008 begann die NIE-Nummer mit dem Buchstaben X gefolgt von 7 Ziffern plus einem Buchstaben. Ab dem 15/7/2008 wurde der Anfangsbuchstabe X durch den Buchstaben Y ersetzt.
Sind die NIE und die Steuernummer „NIF“ dasselbe?
Die Erlangung der NIE ist zur Erlangung der „NIF“ (Steueridentifikationsnummer) notwendig. Ihre Erlangung erfolgt nicht automatisch. Die „NIF“ muss aus Zensusgründen beim Finanzamt beantragt werden, wobei eine Kopie der NIE dem Antrag beizufügen ist.
Falls die NIE noch nicht verfügbar ist (zum Beispiel während des Bearbeitungszeitraumes nach Antragstellung der NIE), kann beim Finanzamt eine vorläufige NIF angefordert werden. Sie setzt sich aus dem Buchstaben M gefolgt von 7 Zahlen und einem weiteren Buchstaben zusammen.
Wer sollte die NIE erhalten?
a) Alle Personen, die wirtschaftliche, berufliche oder soziale Verbindungen mit Spanien haben.
b) Personen, die sich im Prozess der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien (Aufenthaltskarte) befinden, außer im Falle eines Visums.
c) Personen, an die ein Verwaltungsakt gemäß den Bestimmungen der Einwanderungsbestimmungen gerichtet wurde.
In den Fällen b) und c) wird die NIE von Amts wegen durch die Generaldirektion der Polizei bewilligt. Im Fall a) muss die NIE von der interessierten Person beantragt werden.
Miquel Angel Riera
Rechtsanwalt-Steuerberater
m.a.riera@januarconsulting.com