Unsere Kanzlei bietet eine breite Palette von Steuer- und Buchhaltungsberatungsdiensten an, die darauf abzielen, dass unsere Mandanten ihren steuerlichen Verpflichtungen effizient nachkommen, ihre Ressourcen optimieren und die rechtlichen Risiken minimieren. Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Selbstständige, kleine Unternehmen, große Konzerne oder Unternehmensgruppen.
Ein wesentliches Element der Besteuerung ist die Buchhaltung, und unsere Kanzlei erbringt Buchhaltungsdienstleistungen für unsere Mandanten, einschließlich der Unterstützung und Beratung ihrer Buchhaltungsabteilungen. Ein weiteres wesentliches Element ist die Erstellung von Steuererklärungen, z. B. für die Einkommensteuer (IRPF), die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer (VAT) und andere spezifische Steuern wie die Vermögensteuer (IP), die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) oder die Grunderwerbsteuer und die Stempelsteuer (ITPAJD), die von unserer Kanzlei daraufhin überprüft werden, ob sie den geltenden Vorschriften entsprechen und die Besteuerung optimieren.
Eine langfristige steuerliche und wirtschaftliche Planung und die Ausarbeitung individueller Strategien sind unerlässlich, um die Steuerlast auf legale Weise zu reduzieren und dabei Steuervergünstigungen, -abzüge und -befreiungen zu nutzen. Dies ist besonders nützlich bei der Verwaltung von Investitionen, Erbschaften, Nachlässen oder Unternehmensumstrukturierungen.
Die Vertretung vor den Steuerbehörden ist eine weitere wichtige Dienstleistung. Die Steuerberatungsgesellschaft vertritt den Mandanten bei Steuerprüfungen, Auskunftsersuchen und jeder Art von Kommunikation mit den Steuerbehörden, verteidigt die Interessen des Mandanten und löst mögliche Konflikte.
Da die Steuerlast in Spanien in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, bietet unsere Kanzlei eine Vielzahl von Steuer- und Buchhaltungsberatungsleistungen an, die sich an in Spanien ansässige Personen richten, um deren Besteuerung zu reduzieren und zu optimieren, wobei die gesetzlichen Vorschriften stets eingehalten werden, um die Rechtssicherheit unserer Mandanten zu gewährleisten. Diese Steuerberatungsdienste sind auf die spezifischen Bedürfnisse von Einzelpersonen, Selbstständigen, kleinen Unternehmen, großen Konzernen oder Dienstleistungsgruppen zugeschnitten.
Buchhaltung und Steuerberatung sind zwei wesentliche und völlig miteinander verwobene Elemente: Einerseits erbringt unsere Kanzlei Buchhaltungsdienstleistungen für unsere Mandanten, einschließlich der Unterstützung und Beratung ihrer Buchhaltungsabteilungen, und andererseits berät sie bei der Erstellung von Steuererklärungen, wie z. B. Einkommensteuer (IRPF), Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer (VAT) und andere spezifische Steuern wie Vermögenssteuer (IP), Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) oder Grundeerwerbsteuer und Stempelsteuer (ITPAJD) u.a., die von unserer Kanzlei daraufhin überprüft werden, ob sie den geltenden Vorschriften entsprechen und die Besteuerung optimieren.
Eine langfristig angelegte steuerliche und wirtschaftliche Planung und die Ausarbeitung individueller Strategien sind unerlässlich, um die Steuerlast auf legale Weise zu reduzieren und Steuervergünstigungen, -abzüge und -befreiungen in Anspruch zu nehmen. Eine langfristige Planung ist vor allem bei der Verwaltung von Investitionen, Erbschaft, Nachfolge, Vererbung oder Unternehmensumstrukturierung sinnvoll und notwendig.
Unsere Kanzlei verfügt über eine große Erfahrung in der Vertretung unserer Mandanten vor den Steuerbehörden, der Beratung bei Steuerprüfungen, Auskunftsersuchen und jeglicher Art von Kommunikation mit den Steuerbehörden, der Verteidigung ihrer Interessen und der Lösung möglicher Konflikte.
Eine der Spezialitäten, für die unsere Kanzlei bekannt ist, ist die Beratung von Nicht-Residenten in Spanien. Spanien ist traditionell ein Land, in dem viele Ausländer Investitionen tätigen, in einigen Fällen den bloßen Kauf von Ferienimmobilien, die sie selbst nutzen oder vermieten wollen, und andererseits alle Arten von geschäftlichen Investitionen, einschließlich der Eröffnung von Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Spanien.
Die Beratung von Investoren und Unternehmern, die nicht in Spanien ansässig sind, muss stets in Verbindung mit den Anwälten und Steuerberatern unserer Mandanten in ihren Heimatländern erfolgen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorschläge und Lösungen, die wir unseren Mandanten für ihre Investitionen in Spanien anbieten, auch in ihren Heimatländern vorteilhafte Auswirkungen haben und dass eine vollständige Steueroptimierung erreicht wird.
Leider hat sich die Steuerlast in Spanien in den letzten Jahren drastisch erhöht. Daher sind eine langfristige Steuer- und Wirtschaftsplanung und die Ausarbeitung maßgeschneiderter Strategien unerlässlich, um die Steuerlast auf legale Weise zu senken und Steuervergünstigungen, -abzüge und -befreiungen zu nutzen. Eine langfristige Planung ist vor allem bei der Verwaltung von Investitionen, Erbschaften, Nachlässen, Vererbungen oder der Gründung von Unternehmen in Spanien sinnvoll und notwendig.
Unsere Kanzlei verfügt über eine große Erfahrung in der Vertretung unserer Mandanten vor den Steuerbehörden, der Beratung bei Steuerprüfungen, Auskunftsersuchen und jeglicher Art von Kommunikation mit den Steuerbehörden, der Verteidigung ihrer Interessen und der Lösung möglicher Konflikte.