Steuerlich optimale Struktur für deutsche Investoren in Spanien

Steuerlich optimale Struktur für deutsche Investoren in Spanien

Immer mehr deutsche Investoren entdecken Spanien als attraktiven Standort für Bauträger-, Immobilien- und Dienstleistungsprojekte. Eine besonders interessante Gestaltung bietet dabei die deutsche KG (Kommanditsgesellschaft) mit einer Betriebsstätte in Spanien – eine Lösung, die steuerlich wie rechtlich zahlreiche Vorteile bietet.

Bei richtiger Umsetzung werden die in Spanien erzielten Gewinne nur mit 25 % Körperschaftsteuer belastet, während in Deutschland keine zusätzliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer anfällt. Damit entsteht eine klare, legale und äußerst effiziente Steuerstruktur, die sowohl institutionellen als auch privaten Investoren erhebliche Vorteile bietet.

Aus spanischer Sicht wird die Betriebsstätte wie eine Kapitalgesellschaft behandelt: Gewinne werden in Spanien besteuert, ohne Quellensteuer bei Überführung nach Deutschland und ohne Doppelbesteuerung.
Deutschland stellt die spanischen Einkünfte steuerfrei, was zu einer transparenten und rechtssicheren Gestaltung führt.

Diese Lösung ist für viele Geschäftsmodelle geeignet – von Bauträger- und Projektentwicklungen über Immobilienverwaltung und Handel bis hin zu Beratung, Dienstleistungen, Handel oder Produktion. Voraussetzung ist lediglich eine reale Geschäftstätigkeit in Spanien mit ausreichender Substanz.

Ein weiterer großer Vorteil liegt in der praktischen Umsetzung: Die Buchhaltung kann einfach an die deutschen Systeme angepasst werden – oft reicht eine einfache Excel-Überleitungstabelle, ohne teure Software oder komplexe IT-Umstellungen. So bleibt die Verwaltung effizient und kostengünstig.

Nur wenige spanische Steuerberatungsgesellschaften mit umfassender Erfahrung in der Betreuung deutscher Mandanten kennen diese Struktur im Detail, die 99 % der Beratungsgesellschaften völlig unbekannt ist. Selbst viele deutsche Steuerberater, darunter auch die erfahrensten und brillantesten im Bereich des deutschen Steuerrechts, verfügen nicht über das Fachwissen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien (DBA), das die Grundlage für diese günstige Besteuerung bildet.

Januar Associats Tax Legal arbeitet regelmäßig mit deutschen Steuerberatern zusammen, die auf internationales Steuerrecht, die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland und diese Steuervorteile spezialisiert sind. Wir können Ihnen einen dieser Steuerberater vermitteln, der Sie in dieser Angelegenheit punktuell beraten kann, sodass Sie weiterhin auf Ihren vertrauten Steuerberater zählen können, der von dem Spezialisten unterstützt wird. Wir koordinieren gemeinsam die internationale Strukturierung und kümmern uns um eine sichere und optimierte Umsetzung.

Kontakt:

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Steuerlich optimale Struktur für deutsche Investoren in Spanien

https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/no-residentes/irnr-establecimiento-permanente.html

 

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