Deutschsprachige Steuerberater und Rechtsanwälte Deutschsprachige Steuerberater und Rechtsanwälte Beratung bei Existenzgründungen Immobilienrecht Beratung bei ausländischen Investitionen in Spanien

Wir von Januar Consulting 

Wir von Januar Consulting sind spezialisiert auf die Beratung deutschsprachiger Mandanten, zum einen auf die steuerliche und rechtliche Beratung und Optimierung von Unternehmen aller Art in Spanien, einschließlich Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten deutscher, schweizerischer oder österreichischer Unternehmen in Spanien, zum anderen auf die rechtliche und steuerliche Beratung von Immobilieninvestitionen aller Art.

Dienstleistungen

01 Steuerrecht und Steuerberatung

Steuerberatung für alle Arten von Unternehmen in Spanien, einschließlich Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Spanien von deutschen, schweizerischen oder österreichischen Unternehmen. Die Beratung erfolgt in Abstimmung mit den Steuerberatern unserer Mandanten in deren Heimatländern, um ein Höchstmaß an Steueroptimierung zu erreichen.

04 Verkauf von Vorratsgesellschaften

Unsere Kanzlei verfügt über vorgegründete Vorratsgesellschaften, die noch keine Tätigkeit ausgeübt haben und die von unseren Mandanten sofort erworben werden können, um dringende Geschäfte abzuschließen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien zu erweitern oder einfach ihre Privatsphäre zu maximieren.

02 Rechtlige Beratung

Unser Anwaltsteam berät und unterstützt unsere Mandanten bei allen Arten von Immobilientransaktionen sowie in allen zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten, die ihre Geschäfte in Spanien betreffen.

05 Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht

Jedes Unternehmen, das in Spanien tätig ist, benötigt aufgrund der Komplexität des Rechtssystems und der zunehmenden Abwesenheit und Untätigkeit von Arbeitnehmern eine ständige und effiziente Beratung in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.

03 Immobilienrecht

Die steuerliche und rechtliche Beratung bei Immobilientransaktionen ist eine der Stärken unserer Kanzlei. Spanien ist ein Land, in dem traditionell ausländische Immobilieninvestitionen getätigt werden. Daher kaufen viele Ausländer Zweitwohnungen oder fungieren sogar als Immobilienentwickler, um von der hohen Nachfrage und Rentabilität des spanischen Immobilienmarktes zu profitieren. Unsere Kanzlei berät unsere Kunden, um ihnen Rechtssicherheit zu geben und ihre Investitionen steuerlich zu optimieren.

06 Formalitäten und Genehmigungen

Formalitäten bei der Verkehrsbehörde, Formalitäten bei der Einwanderungsbehörde und Bearbeitung von Genehmigungen für alle Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten.

07 Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht

Formalitäten bei der Verkehrsbehörde, Formalitäten bei der Einwanderungsbehörde und Bearbeitung von Genehmigungen für alle Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Besteuerung für Einwohner in Spanien

In Spanien gilt für jeden Einwohner, der mehr als 22.000 Euro im Jahr verdient, die Pflicht zur Selbsterklärung beim Finanzamt. Bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt aus mehreren Quellen, gilt die Grenze von 14.000 Euro im Jahr. Rentner sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

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Für Ihre Interessen – engagiert und kompetent

Januar Consulting bietet umfassende steuerliche Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an, sowohl für in Spanien ansässige als auch für nicht ansässige Mandanten.

Das Beckham- Gesetz

Spanien bietet ein äußerst attraktives Steuersystem für Arbeitnehmer, Führungskräfte, neue Unternehmensleiter und in einigen Fällen auch für spezialisierte Fachkräfte, die aus beruflichen Gründen nach Spanien umziehen. Die rechtliche Grundlage für dieses besondere Steuersystem ist in Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) verankert, eine Regelung, die umgangssprachlich als „Beckham-Gesetz“ bekannt ist, da sie angeblich im Jahr 2003 verabschiedet wurde, um die Verpflichtung des berühmten englischen Fußballspielers David Beckham durch den Verein Real Madrid zu erleichtern.

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Pilar Tous

.Mitglied der Abteilung Lohnbuchhatung

Miquel Àngel Riera

Leiter der Kanzlei-Rechtsanwalt und Steuerberater

Was macht das Beckham-Gesetz aus?

Die Sonderregelung des Artikels 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF) ermöglicht es unter anderem, in Bezug auf die Einkommensteuer und die Vermögensteuer von einer sehr vorteilhaften Besteuerung im ersten Jahr der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien sowie in den folgenden fünf Jahren zu profitieren.

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