Steuerberatung für alle Arten von Unternehmen in Spanien, einschließlich Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Spanien von deutschen, schweizerischen oder österreichischen Unternehmen. Die Beratung erfolgt in Abstimmung mit den Steuerberatern unserer Mandanten in deren Heimatländern, um ein Höchstmaß an Steueroptimierung zu erreichen.
Unsere Kanzlei verfügt über vorgegründete Vorratsgesellschaften, die noch keine Tätigkeit ausgeübt haben und die von unseren Mandanten sofort erworben werden können, um dringende Geschäfte abzuschließen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien zu erweitern oder einfach ihre Privatsphäre zu maximieren.
Unser Anwaltsteam berät und unterstützt unsere Mandanten bei allen Arten von Immobilientransaktionen sowie in allen zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten, die ihre Geschäfte in Spanien betreffen.
Jedes Unternehmen, das in Spanien tätig ist, benötigt aufgrund der Komplexität des Rechtssystems und der zunehmenden Abwesenheit und Untätigkeit von Arbeitnehmern eine ständige und effiziente Beratung in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
Die steuerliche und rechtliche Beratung bei Immobilientransaktionen ist eine der Stärken unserer Kanzlei. Spanien ist ein Land, in dem traditionell ausländische Immobilieninvestitionen getätigt werden. Daher kaufen viele Ausländer Zweitwohnungen oder fungieren sogar als Immobilienentwickler, um von der hohen Nachfrage und Rentabilität des spanischen Immobilienmarktes zu profitieren. Unsere Kanzlei berät unsere Kunden, um ihnen Rechtssicherheit zu geben und ihre Investitionen steuerlich zu optimieren.
Formalitäten bei der Verkehrsbehörde, Formalitäten bei der Einwanderungsbehörde und Bearbeitung von Genehmigungen für alle Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Formalitäten bei der Verkehrsbehörde, Formalitäten bei der Einwanderungsbehörde und Bearbeitung von Genehmigungen für alle Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten.
In Spanien gilt für jeden Einwohner, der mehr als 22.000 Euro im Jahr verdient, die Pflicht zur Selbsterklärung beim Finanzamt. Bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt aus mehreren Quellen, gilt die Grenze von 14.000 Euro im Jahr. Rentner sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Januar Consulting bietet umfassende steuerliche Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an, sowohl für in Spanien ansässige als auch für nicht ansässige Mandanten.
Spanien bietet ein äußerst attraktives Steuersystem für Arbeitnehmer, Führungskräfte, neue Unternehmensleiter und in einigen Fällen auch für spezialisierte Fachkräfte, die aus beruflichen Gründen nach Spanien umziehen. Die rechtliche Grundlage für dieses besondere Steuersystem ist in Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) verankert, eine Regelung, die umgangssprachlich als „Beckham-Gesetz“ bekannt ist, da sie angeblich im Jahr 2003 verabschiedet wurde, um die Verpflichtung des berühmten englischen Fußballspielers David Beckham durch den Verein Real Madrid zu erleichtern.
Buchhalterin
.Mitglied der Abteilung Lohnbuchhatung
Rechtsanwältin
Leiter der Kanzlei-Rechtsanwalt und Steuerberater
Die Sonderregelung des Artikels 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF) ermöglicht es unter anderem, in Bezug auf die Einkommensteuer und die Vermögensteuer von einer sehr vorteilhaften Besteuerung im ersten Jahr der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien sowie in den folgenden fünf Jahren zu profitieren.