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• Besteuerung der Zinsen durch Darlehen an spanische Gesellschaften von Personen mit steuerlichem Sitz in Deutschland.

Es handelt sich um einen häufig auftretenden Fall, dass spanische Gesellschaften mit einem begrenzten Kapital, manchmal sogar mit einem Mindestkapital von nur 3.000€, die in Spanien Eigentum erworben oder Geschäftsaktivitäten begonnen haben, zur Finanzierung Darlehen ihrer Teilhaber mit Wohnsitz in Deutschland erhielten.

Steuerwirkung in Spanien und zu vermeidende Risiken.
Dies ist eine sehr geläufige Situation und häufig treten Fehler auf. Es kommt oft vor, dass keine Zinsen an die Darlehensgeber gezahlt werden, aber der Artikel 18 des spanischen Gesellschaftssteuergesetzes sieht vor, dass jeder Teilhaber, der 25% oder mehr Kapital besitzt, eine „spezielle Verbindung“ mit der Gesellschaft hat, und dass diese Verbindung zu Marktpreisen vergütete werden muss. Daher ist die spanische Gesellschaft in diesem Fall dazu verpflichtet, die Zinsen zum Marktpreis an den Teilhaber zu zahlen.

Einerseits wird diese Pflicht zur Zahlung der Zinsen festgelegt, andererseits wird jedoch im Art. 14.1.b der Einkommensteuer für Personen mit Wohnsitz im Ausland (IRNR), erklärt, dass die Zahlung der Zinsen an Personen mit Wohnsitz in den EU-Ländern steuerfrei ist (daher sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland von der Steuer befreit). Daher muss die spanische Gesellschaft zwar Zinsen an den Teilhaber zahlen, dieser zahlt jedoch keine Steuern in Spanien auf die bezogenen Zinsen.

Es ist äußerst wichtig, um steuerliche Risiken zu vermeiden, dass man einen Darlehensvertrag zwischen dem Teilhaber und der Gesellschaft ausstellt, dass man die jährlich anfallenden Zinsen zahlt, dass diese Zinsen entweder als an den Teilhaber gezahlt oder so verbucht werden, dass sie den geschuldeten Betrag erhöhen. Außerdem ist es wichtig, dass der Steuerberater überprüft, dass die geliehenen Beträge ordnungsgemäß auf einem Darlehenskonto verbucht werden und dieser sich über diese Operation in den Jahresberichten informiert.

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Steuerwirkung in Deutschland.
In Deutschland muss man eine Steuererklärung über die Bankzinsen ohne Vergünstigung abgeben, also 100% ihres Wertes angeben. Der effektive Steuersatz in Deutschland beträgt 26,375% (25% des Abgeltungssteuersatzes + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Da in diesem Fall keine Steuern in Spanien gezahlt wurden, kann man natürlich in Deutschland keine Steuer abziehen.

Die Kapitalerträge für in Deutschland lebende Personen haben eine Mindestbefreiung von 801€ pro Person und 1.602€ pro Ehe und man muss daher nur die Beträge besteuern, die darüber hinausgehen.

Der Normalfall bei der deutschen Einkommenssteuer ist das so genannte „Zuflussprinzip”, das voraussetzt, dass die Darlehenszinsen innerhalb des Kalenderjahres angegeben werden, in dem man diese erhält.

Aber diese Prinzip findet im Falle des so genannten „beherrschenden Gesellschafters“ keine Anwendung, da in diesem Falle, wenn das deutsche Finanzamt feststellt, dass es ein Darlehen an eine spanische Gesellschaft gibt, und dass außerdem keine Zinsen gezahlt werden, es eine fiktive Zinsenbesteurung von 4,5% unter Anwendung von Art. 1 des Außensteuergesetzes berechnet.

Dazu kommt, dass seit dem BFH Urteil vom 29.4.2014, Az. VIII R 23/13 die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes (25%) auf diejenigen beschränkt ist, die weniger als 10% der Gesellschaft besitzen, wobei man der Auffassung ist, dass diejenigen, die eine Teilhaberschaft von 10% oder mehr an dem Unternehmen innehaben, Einfluss auf die Gesellschaft nehmen können und daher den normalen Satz der Einkommensteuer zahlen müssen, der weitaus höher ist.
Beispiel: Ein Teilhaber im Besitz von 50% der Teilhaberschaften gibt der spanischen Gesellschaft ein Darlehen von 2.000.000€, um ein Haus auf Mallorca zu kaufen, ohne dass Zinsen angegeben wurden. Das deutsche Finanzamt berechnet eine fiktive Zinsenbesteuerung von 4,5%, was 90.000€ ergibt, und wendet auf diesen Betrag die deutsche Einkommenssteuer an, von der wir ausgehen, dass sie in diesem Fall 45% ist, wozu noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzukommen, was zu einer kostspieligen Besteuerung von 41.850€ in Deutschland führt, die man vermeiden sollte.

Schlussfolgerung: Eine Person mit steuerlichem Sitz in Deutschland kann Zinsen von einer spanischen Bank durch Einlagen oder von einem Unternehmen für erteilte Darlehens erhalten, ohne in Spanien Steuern zahlen zu müssen, wobei man jedoch beachten muss, dass die Besteuerung, unter die diese Person in Deutschland fällt, äußerst nachteilig sein könnte.

Um Probleme mit den Steuerbehörden und anderen Organisationen zu vermeiden, ist ein deutscher steuerberater auf mallorca die beste Wahl, um mögliche Verstöße zu vermeiden.

Miquel Angel Riera
Rechtsanwalt-Steuerberater
m.a.riera@januarconsulting.com

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