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• Die GmbH & Co KG im Besitz einer spanischen Gesellschaft.
In dieser Struktur tritt die GmbH & Co KG als Muttergesellschaft und die spanische S.L. oder S.A. als Tochtergesellschaft auf.

Die GmbH & Co KGs gelten in Deutschaland als Personengesellschaften und müssen daher keine Gesellschaftssteuer zahlen, sondern übertragen die Gewinne an deren Teilhaber.
Besteuerung in Spanien:
Die spanische Gesellschaft (SL oder SA) zahlt Steuern über ihren Gewinn von 25%.
Die Dividendenausschüttung, die die SL oder SA an die GmbH & Co KG vornimmt, wird nach Art. 10.2.a des Abkommens über die Doppelbesteuerung anders behandelt als eine normale deutsche Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH), und die Dividenden unterliegen einem Steuerabzug von 15% Kraft des Art. 10.2.b des Abkommens. Da es sich bei der GmbH & Co KG um eine Gesellschaft handelt, die nicht der deutschen Gesellschaftssteuer unterliegt, und die ihre Gewinne an die Teilhaber ausschüttet, ist ebenso wenig die Steuerbefreiung der Europäischen Richtlinie 2011/96/UE anwendbar.

Besteuerung in Deutschland.
Wie bereits erwähnt, zahlt die GmbH & Co KG keine Gesellschaftssteuer, da sie als transparente Körperschaft angesehen wird, die ihre Gewinne an die Teilhaber ausschüttet (Transparenzprinzip). Die Teilhaber, die eine Dividende von dieser Art von Gesellschaften erhalten, haben eine Steuervergütung von 40% und zahlen nur Steuern über 60% der erhaltenen Dividenden. Auf diesen Betrag wendet man die deutsche Einkommenssteuer an, die bis zu 45% + 5,5% Solidaritätszuschlag + in manchen Fällen Kirchensteuer betragen kann. Die spanische Steuer, die auf die Dividende anfällt (15%) ist für natürliche Personen abzugsfähig.

Gewinne der spanischen S.L. vor den Steuern 100.000,00 €
Spanische Körperschaftsteuer (25%) -25.000,00 €
Gewinne der spanischen S.L. nach den Steuern 75.000,00 €

Dividendenausschüttung an die GmbH & Co KG von 75,000€
Steuerabzug in Spanien (15% über 75,000€) -11.250,00 €
Körperschaftsteuer in Deutschland (5% von 30%) 0,00 €
In Deutschland erhaltene Nettodividende 63.750,00 €

Besteuerung in Deutschland für Teilhaber der GmbH & Co KG
natürliche Personen
Zu besteuernde Gesamtdividende 75.000,00 €
40% Steuerfrei 30.000,00 €
60% zu besteuern 45.000,00 €
Deutsche Einkommensteuer 45%+ 5’5% Solidaritätszuschlag (Gesamt 47,475%) 21.363,75 €
Abzug der in Spanien gezahlten Steuer -11.250,00 €
In Deustchland zu zahlende Einkommensteuer 10.113,75 €

Miquel Angel Riera
Rechtsanwalt-Steuerberater
m.a.riera@januarconsulting.com

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